AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der

Watermark Office Solutions GmbH

Weinheimer Str. 68, 68309 Mannheim

ANWENDUNGSBEREICH 1. GELTUNG

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle geschäftlichen Vereinbarungen der Watermark Office Solutions GmbH („Watermark Office Solutions“) mit Dritten (der „Vertragspartner“).

  1. ENTGEGENSTEHENDE AGB, NEBENABREDEN
  1. 2.1  Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten im Falle der Einbeziehung nur insoweit, als sie mit diesen Bedingungen inhaltlich übereinstimmen. Dies gilt auch dann, wenn Watermark Office Solutions in Kenntnis solcher Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung an den Vertragspartner vorbehaltlos ausführt.
  2. 2.2  Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung,soweit diese nicht durch einen organschaftlich oder handelsrechtlich Bevollmächtigten getroffen werden. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  • 1 LEISTUNGEN, VERTRAGSSCHLUSS, LIEFERUNG
  1. LEISTUNGSINHALT
  1. 1.1  DieLeistungen von Watermark Office Solutions für den Vertragspartner umfassen Einzel- oder Gesamtlösungen zur geschäftlichen Nutzung für den Bereich CRM-Consulting und CRM- Implementierung sowie Leadgenerierung über Socialmedia(-werbeanzeigen). Neben dem nötigen Know-how, Daten und Konzeptionen kann bei Bedarf auch die erforderliche Hardware sowie Software Dritter erworben werden.
  2. 1.2  Soweit von Watermark Office Solutions für den Vertragspartner elektronische Systeme erstellt oder betreut werden, ist von einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung auszugehen, wenn im Jahresschnitt zeitlich nicht mehr als 10% Ausfälle der von Watermark Office Solutions erstellten bzw. bereitgestellten Leistungen auftreten.
  3. 1.3  Soweit sich Watermark Office Solutions der Leistungen Dritter bedient, wie z.B. Service-Provider, Datenbankentwickler, Hard- und Softwarehersteller, Anbieter von Telekommunikationsleistungen, beschränkt sich die Leistung von Watermark Office Solutions darauf, deren Produkte an den Vertragspartner weiterzureichen bzw. die Dienstleistung an diesen zu vermitteln und daraus resultierende Nutzungsrechte und Ansprüche an den Vertragspartner abzutreten. Werden hierbei Aufträge an Dritte vergeben, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners. Die Haftung von Watermark Office Solutions beschränkt sich auf ein Auswahlverschulden. Watermark Office Solutions übernimmt keine Gewähr für die Eignung, Leistungsfähigkeit, Verfügbarkeit, Sicherheit, Kosten odersonstige Aspekte von Drittsystemen
  4. 1.4  Watermark Office Solutions ist berechtigt, Leistungen auch durch Subdienstleister erbringen zu lassen.
  5. 1.5  Watermark Office SolutionsübernimmtkeineGewährfürdiemitderErbringungderBeratungs-undDienstleistungenbezweckten Erfolge.
  1. VERTRAGSSCHLUSS
    Die konkret geschuldeten Leistungen von Watermark Office Solutions sind im jeweiligen Angebot festgehalten. Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Will der Vertragspartner ein Angebot nicht unverändert annehmen, ist Watermark Office Solutions gerne zu Verhandlungen bereit, behält sich dann jedoch selbst Änderungen vor, insbesondere bei der Vergütung. Watermark Office Solutions behält sich auch vor, Verhandlungen ohne besonderen Grund einzustellen.

Der Vertrag kommt mit Zugang der dem Angebot beigefügten, vom Vertragspartner unter- zeichneten Auftragserteilung zustande, ansonsten bei Auftragsbestätigung durch Watermark Office Solutions und spätestens bei Bereitstellung der Leistungen bzw. Lieferung durch Watermark Office Solutions.

Watermark Office Solutions GmbH 2022

 

LIEFERUNG

Watermark Office Solutions schuldet die ordnungsgemäße Bereitstellung der vom Vertragspartner bestellten Leistungen am Geschäftssitz von Watermark Office Solutions (sog. „Holschuld“) oder am Geschäftssitz desKunden (nach Vereinbarung). Erfolgt die Lieferung per E-Mail oder sonst elektronisch („online“), genügt der Versand per an die vom Vertragspartner angegebene Adresse bzw. Übermittlung an die angegebene URL. In diesem Fall erfolgt der Nachweis der Lieferung durch E-Mail- oder Bildschirmausdruck.

Wünscht der Vertragspartner Lieferung an einen anderen Ort als den Sitz von Watermark Office Solutions, geschieht dies auf Gefahr und Rechnung des Vertragspartners. Watermark Office Solutions wählt in diesem Fall eine angemessene Versandart unter Ausschluss der eigenen Haftung, inklusive der Haftung für den Transporteur. Eine Transportversicherung ist nur auf besondere schriftliche Anweisung und auf Kosten des Vertragspartners abzuschließen.

ABNAHME/GENEHMIGUNG

Werkleistungen und andere von Watermark Office Solutions gelieferte Sachen gelten als abgenommen bzw. genehmigt, wenn der Vertragspartner der Leistung nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Lieferung bzw. Bereitstellung widerspricht. Ebenfalls als Abnahme der Werkleistung bzw. als Genehmigung der Sache gilt jede Nutzung, die nicht lediglich zu Testzwecken erfolgt, insbesondere die Nutzung für Geschäftszwecke in einer Produktionsumgebung. Abnahme bzw. Genehmigung dürfen wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden,wenn Watermark Office Solutions zusichert, diese nachträglich zu beheben, z.B. mit einem Update.

Eventuell festgestellte Mängel sind in einem schriftlichen Mängelprotokoll festzuhalten, das eine genaue Beschreibung des Mangels, Zeit und Ort des Auftretens sowie die mögliche Ursache zu enthalten hat. Das Mängelprotokoll ist Watermark Office Solutions innerhalb von zehn (10) Tagen nach Lieferung bzw. Bereitstellung zuzusenden. Genügt es den vorgenannten Anforderungen nicht, gilt Werkleistung bzw. die gelieferte Sache als abgenommen bzw. genehmigt, wenn Watermark Office Solutions trotz Mitteilung nicht innerhalb von fünf (5) weiteren Tagen ein ordnungsgemäßes Mängelprotokoll erhält.

Stellt sich heraus, dass ein gerügter Mangel nicht von Watermark Office Solutions zu vertreten ist, kann Watermark Office Solutions Ersatz der Aufwendungen zur Beseitigung des Mangels verlangen.

TERMINE UND FRISTEN

Mit Watermark Office Solutions vereinbarte Termine sind nur bindend, wenn der Vertragspartner die ihm obliegenden Mitwirkungs- und Beistellleistungen rechtzeitig und vollständig erbringt, insbesondere erforderliche Materialien rechtzeitig bereitstellt. Andernfalls gehen hieraus folgende Verzögerungen, Qualitätsverluste oder sonstige Nachteile zu Lasten des Vertragspartners. Fristen verlängern sich zugunsten von Watermark Office Solutions um einen angemessenen Zeitraum, mindestens um die Dauer der Verzögerung.

Wird nach Vertragsabschluss durch den Vertragspartner eine Vorgabe für die Leistungen verändert oder Terminvorgaben verändert oder neu eingeführt, die bei Watermark Office Solutions zu zusätzlichen Aufwänden führen, kann Watermark Office Solutions eine zusätzliche Vergütung verlangen.

Fristen verlängern sich zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist auch dann, wenn Watermark Office Solutions an der Leistung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt oder Betriebsstörungen wie Arbeitskämpfen, Feuer, Stromausfällen oder ähnlichen Ereignissen gehindert ist.

Dauert die Leistungsverhinderung mehr als drei (3) Monate, können beide Parteien hin- sichtlich der betroffenen Leistung vom Vertrag zurücktreten. Zuvor muss eine schriftliche Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt werden, wobei die Nachfrist mindestens drei Wochen betragen muss.

TEILLIEFERUNGEN, VORZEITIGE LIEFERUNG
Watermark Office Solutions darf Teilleistungen bzw. -lieferungen erbringen und diese einzeln abrechnen. Watermark Office Solutions ist nach

vorheriger Ankündigung zur vorzeitigen Lieferung berechtigt.

KEINE PRÜFUNG AUF RECHTMÄSSIGKEIT
Watermark Office Solutions überprüft weder die vom Vertragspartner gelieferten Materialien oder Daten noch den vorbestehenden Inhalt der Systeme, die von Watermark Office Solutions im Rahmen der Leistungen mit erstellt bzw. technisch unterstützt werden, auf mögliche Rechtswidrigkeit. Watermark Office Solutions ist insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter unter Einschluss der angemessenen Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten freigestellt.

  • 2

MÄNGEL

  1. GEWÄHRLEISTUNG

Watermark Office Solutions gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen frei von Mängeln sind und den schriftlich festgehaltenen Anforderungen entsprechen.

  1. VORRANG DER MANGELBESEITIGUNG, ERSATZLIEFERUNG

Ist eine Leistung mangelhaft, für die Werk-, Miet-, oder Kaufvertragsrecht gilt, ist Watermark Office Solutions nach eigener Wahl zunächst zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ist dies aus Gründen, die nicht vom Vertragspartner zu vertreten sind, nicht möglich, kann der Vertragspartner in Bezug auf die mangelhafte Leistung Minderung, Rückabwicklung des jeweiligen Vertrags, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder Schadensersatz statt Leistung verlangen. Dies gilt auch, wenn mehr als drei Beseitigungsversuche erfolglos bleiben.

  1. ANZEIGEPFLICHT, AUSSCHLÜSSE
  1. 3.1  Offensichtliche oder erkannte Mängel müssen Watermark Office Solutions fünf (5) Tage nach Lieferung bzw. Kenntnis angezeigt werden. Danach sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb eines (1) Jahres ab Abnahme bzw. Lieferung anzuzeigen. § 1 Ziffer 4 bleibt unberührt, Gewährleistungsansprüche sind auch ausgeschlossen, wenn der Fehler auf einem erkennbaren Mangel beruht, der nicht unverzüglich gemäß § 2, Ziffer 3.1 angezeigt wurde oder der Vertragspartner Vorschriften über die Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat.
  2. 3.2  Ist die Übergabe des Quellcodes vereinbart, bezieht sich eine Haftung und Gewährleistungvon Watermark Office Solutions ausschließlich auf den unveränderten Quellcode.
  1. VIREN
    Watermark Office Solutions haftet bei an den Vertragspartner übermittelten Daten nur dafür, dass diese vor Weiterleitung mit einem marktüblichen Programm auf Virenfreiheit überprüft wurden. Eineweitergehende Haftung wird ausgeschlossen.
  2. DATENVERLUST

Der Vertragspartner ist selbst dafür verantwortlich, Sicherungskopien seiner Daten zu er-stellen, einschließlich der Daten, die auf Server von Watermark Office Solutions gespeichert sind. Watermark Office Solutions ist nicht verpflichtet, Daten des Vertragspartners zu sichern, unabhängig davon, ob sie vom Vertragspartner auf den Server von Watermark Office Solutions geladen wurden oder ob sie dort zum Download von Watermark Office Solutions bereitgestellt werden. Das gilt auch dann, wenn Watermark Office Solutions die Daten aus rechtlichen Gründen wissentlich löscht.

  1. MATERIALIEN
    Stellt der Vertragspartner Watermark Office Solutions Materialien zur Verfügung, haftet er Watermark Office Solutions für alle Schäden und sonstigen Nachteile, die Watermark Office Solutions trotz vertragsgemäßer Verwendung der Materialien entstehen und stellt Watermark Office Solutions insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Insbesondere stellt der Vertragspartner sicher, dass er an dem Watermark Office Solutions zur Verfügung gestelltemMaterial über alle Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt, die zur vertragsgemäßen Verwendung durch Watermark Office Solutions erforderlich sind.
  2. INFORMATIONS- UND HINWEISPFLICHTEN

Der Vertragspartner sorgt dafür, dass Watermark Office Solutions die zur vertragsgemäßen Leistungserbringung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen und sorgt auch für deren Aktualisierung, soweit nicht von Watermark Office Solutions geschuldet. Er weist Watermark Office Solutions unaufgefordert auf alle Umstände hin, diefür die Durchführung des Vertrags von Bedeutung und Watermark Office Solutions ersichtlich nicht bekannt sind.

  1. ENTWICKLUNGSSTUFEN
    Sind zwischen den Parteien Entwicklungsstufen oder die Erstellung eines Pflichtenprotokolls vereinbart, werden diese bei Fertigstellung schriftlich freigegeben.
  1. MITWIRKUNGS- UND BEISTELLLEISTUNGEN

Der Vertragspartner stellt Watermark Office Solutions rechtzeitig und unentgeltlich die zur vertragsgemäßenErstellung oder Durchführung der Leistungen notwendigen Mitwirkungs- und Beistellleistungen. Andernfalls kann Watermark Office Solutions hierdurch entstehende Mehrkosten nach Aufwand zuden allgemeinen Stunden- bzw. Tagessätzen abrechnen.

Die vom Vertragspartner bereitzustellenden Materialien sind elektronisch in einem anerkannten und gängigen Speicherformat und auf Anforderung auch als Hardcopy (Print) zu liefern. Der Vertragspartner beschafft Watermark Office Solutions auch die Nutzungsrechte, die her erforderlich sind, um die Leistungen vertragsgemäß zu erstellen oder durchzuführen. Dies giltauch, wenn es sich um die Nutzung von Material von Watermark Office Solutions handelt, an denen der Vertragspartner zuvor ausschließliche Nutzungsrechte erworben hat.

Werden Arbeiten in Geschäftsräumen des Vertragspartners durchgeführt, sind den von Watermark Office Solutions eingesetzten Personen im erforderlichen Umfang mit üblicher Bürotechnik aus-gestattete Arbeitsplätze (Schreibtische, Stühle, Telefon, Fax, Kopierer, Internetzugang) bereit zu stellen und die Nutzung der allgemein vorhandenen Infrastruktur, z.B. Konferenz- räume oder Kaffee-/Teeküchen, zu erlauben. Watermark Office Solutions behält die Weisungs- und Disziplinarbefugnis über die eingesetzten Personen.

  1. ÄNDERUNGSVERFAHREN

Watermark Office Solutions ist grundsätzlich bereit, Änderungen bereits vereinbarter Leistungen umzusetzen. Auf Anfrage des Vertragspartners erstellt Watermark Office Solutions hierfür ein Angebot unter Nennung der geschätzten Kosten sowie der Auswirkungen auf die vereinbarten Termine unddie bisherigen Leistungen. Bis zur schriftlichen Annahme des Angebots durch den Vertragspartner gilt der bisherige Vertrag weiter.

  • 5 EIGENTUMSVORBEHALT
  1. EIGENTUMSVORBEHALT
    Watermark Office Solutions behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung aller zum

Lieferungszeitpunkt ausstehender Forderungen vor. Davon umfasst sind auch Forderungen aus Folgegeschäften, wie Ersatzteillieferungen oder Dienstleistun-gen.

  1. VORAUSABTRETUNG GEGEN DRITTE

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Vertragspartner über die Vorbehaltsware nicht verfügen, insbesondere diese nicht veräußern. Der Vertragspartner tritt sämtliche ihmim Zusammenhang mit der Vorbehaltsware gegen Dritte zustehende Ansprüche, insbesondere auch bei unberechtigter Veräußerung oder sonstiger Verfügung, bereits jetzt im Voraus an Watermark Office Solutions ab. Watermark Office Solutions nimmt diese Abtretung hiermit an.

  1. ZUGRIFF DRITTER

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Vertragspartner auf das Eigentum von Watermark Office Solutions hinzuweisen und Watermark Office Solutions unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Vertragspartner haftet Watermark Office Solutions für die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO, soweit der Dritte nicht selbst zur Erstattung der Kosten in der Lage ist.

  1. ABHOLUNG DER VORBEHALTSWARE

Verletzt der Vertragspartner seine Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Vorbehaltsware odergerät er mit zwei (2) Teilzahlungen in Verzug, ist Watermark Office Solutions berechtigt, die Vorbehaltsware abzuholen und hierzu den Aufbewahrungsort, insbesondere Geschäftsräume des Vertragspartners, zu betreten.

  • 6 NUTZUNGSRECHTE,RECHTSÜBERGANG
  1. NUTZUNGSRECHTE

Soweit Watermark Office Solutions im Rahmen des Vertrags Leistungen erbringt, an denen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstige Schutzrechte bestehen (insbesondere Consulting, Programmierung und Software), räumt Watermark Office Solutions dem Vertragspartner hieran mit Erhalt der hierfür jeweils geschuldeten Vergütung grundsätzlich die erforderlichen, einfachen, nicht über- tragbaren und zeitlich unbefristeten Nutzungsrechte ein. Watermark Office Solutions ist grundsätzlich bereit, abweichende Vereinbarungen zu schließen. Vor Erhalt der Vergütung ist das Nutzungsrecht auf interne Tests beim Vertragspartner beschränkt.

  1. SOFTWARE, QUELLCODE

Soweit Leistungen von Watermark Office Solutions die Erstellung von Software umfassen, bezieht sich die vorstehende Rechtseinräumung ohne ausdrückliche Vereinbarung nur auf den Objekt-Code und die zugehörige Dokumentation, die auch nur in elektronischer Form vorliegen kann. Bei Leistungen, die Quellcode notwendigerweise enthalten, z.B. Skripte, erhält der Vertragspartner nicht- ausschließliche Nutzungsrechte nur in dem Umfang, wie sie zur vertragsgemäßen Nutzung der Leistung erforderlich sind.

  1. SCHUTZRECHTE DRITTER

Für Leistungen, die Watermark Office Solutions im Rahmen des Vertrags für den Vertragspartner beschafft,
z.B. Software- oder Hardware sowie sonstige Leistungen, können gesonderten Nutzungsvereinbarungen unterliegen. Watermark Office Solutions gibt diese dem Vertragspartner bei Übergabe bekannt. Der Vertragspartner wird solche Nutzungsvereinbarungen beachten und stellt Watermark Office Solutions vor allen Schäden frei, die Watermark Office Solutions durch eine Verletzung solcher Nutzungsvereinbarungen erleidet.

  1. SICHERUNGSKOPIEN

Bei von Watermark Office Solutions gelieferter Software ist der Vertragspartner zur Anfertigung von Sicherheitskopien nur im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung berechtigt. Im Übrigen sind die Vervielfältigung, die Einspeisung in öffentlich zugängliche Datennetze oder sonstige Verbreitung der Software nicht gestattet. § 69 d und § 69 e Urheberrechtsgesetz bleiben hiervon unberührt.

  1. RÜCKGABEPFLICHT

Wurden Nutzungsrechte auf die Vertragslaufzeit beschränkt, hat der Vertragspartner bei Vertragsende die Nutzung einzustellen, die ihm überlassenen Materialien unaufgefordert, unverzüglich und vollständig an Watermark Office Solutions herauszugeben und sämtliche vorhandene Kopien irreversibel zu vernichten.

 

  • 7 LAUFZEIT, KÜNDIGUNG
  1. KÜNDIGUNG VON DAUERLEISTUNGEN

Bei Dauerleistungen beginnt die Laufzeit des Vertrags mit der erstmaligen Leistung durch Watermark Office Solutions und umfasst den Zeitraum der zwölf (12) folgenden vollendeten Kalendermonate. Die Kündigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraums möglich und muss mindestens drei (3) Monate vor dem Ende der Laufzeit zugehen. Abweichende Vereinbarungen im Vertrag sind möglich.

  1. VORZEITIGE KÜNDIGUNG
    Watermark Office Solutions ist grundsätzlich bereit, unter den nachfolgenden Voraussetzungen einem Projektstopp bzw. einer vorzeitigen Kündigung zuzustimmen:

Der Vertragspartner vergütet Watermark Office Solutions alle bis zum Datum der gewünschten Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen. Der Vertragspartner vergütet auch die bei ordnungsgemäßer Durchführung des Projekts oder Bereitstellung der Leistungen angefallene Vergütung. Davon unabhängig vergütet der Vertragspartner bei Dauerleistungen die bis zur nächstmöglichen Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung oder die bis zum Erreichen eines eventuellen Mindestvolumens zu entrichtender Vergütung, je nach dem welcher Betrag höher ist.

Der Vertragspartner stellt Watermark Office Solutions von Ansprüchen frei, denen Watermark Office Solutions wegen des Projektstopps bzw. der vorzeitigen Vertragsbeendigung von Seiten der eingesetzten Subunternehmer ausgesetzt ist, einschließlich etwaiger Vertragsstrafen. Jede Partei kann nachweisen, dass die von Watermark Office Solutions ersparten Aufwendungen oder die Kosten und Schädenhöher oder niedriger sind.

Watermark Office Solutions ist grundsätzlich auch bereit, das verbleibende Budget des Projektes, im Zweifel die Auftragssumme, für ein anderes Projekt bzw. einen anderen Auftrag einzusetzen bzw. anzurechnen. Der Vertragspartner teilt Watermark Office Solutions innerhalb von zwei (2) Wochen nachdem der Wunsch nach einem Projektstopp bzw. einem vorzeitigen Vertragsende übermittelt wurde, mit, für welches Projekt bzw. für welche Leistungen das Budget verwendet werden soll.

  1. AUTOMATISCHE LAUFZEITVERLÄNGERUNG

Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag zum Ende der Laufzeit automatisch jeweils um weitere zwölf (12) Monate oder um den jeweils im Vertrag vereinbarten Verlängerungszeitraum.

  1. AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Dieser liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei gegen eine vertragliche Verpflichtung verstößt und trotz Aufforderung nicht innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen Abhilfe schafft.

  1. FORM DER KÜNDIGUNGEN
    Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform und sind per Einschreiben zuzusenden.
  • 8 Abwerbungsverbot
  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer und für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Beendigung des jeweils vereinbarten Vertrages keine Mitarbeiter von Watermark Office Solutions zu beschäftigen und jegliche Abwerbungsversuche zu unterlassen. Dies umfasst auch die Beschäftigung oder Abwerbung über Dritte (z.B. Personaldienstleister und „Headhunter“).

Für jeden Verstoß des Auftraggebers gegen das Abwerbungsverbot nach §10 Abs. 1 ist eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 100.000,00 an Watermark Office Solutions zu zahlen. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ist ausgeschlossen.

  1. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Watermark Office Solutions werden durch die vereinbarte Vertragsstrafe nicht ausgeschlossen; die Vertragsstrafe wird jedoch auf die Schadensersatz-ansprüche angerechnet.

 

  • 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
  1. GEHEIMHALTUNG

Die Parteien sind einander zeitlich unbeschränkt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebs- geheimnisse sowie als vertraulich bezeichnete Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Leistungsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Vertraulich sindinsbesondere Informationen zu Technologien, Produkten, Dienstleistungen, Preisen, Kun-den, Marketing-Plänen, finanziellen Angelegenheiten, zum Inhalt von Vertragsverhandlungen sowie sicherheitsrelevante Umstände wie z.B. die Gestaltung von Zugangssicherungen (alle zusammen: „vertrauliche Informationen“). Jede Vertragspartei ist verpflichtet, in Zwei-felsfällen mit der anderen Vertragspartei Rücksprache zu halten. Vertrauliche Informationen dürfen auch innerhalb der Parteien nur an solche Personen weitergegeben werden, die zwingend mit der Erbringung der Leistungen für den Auftraggeber befasst sind („need-to- know“-Prinzip), ansonsten nur mit schriftlicher Einwilligung der jeweils anderen Partei. Dies gilt nicht mehr, soweit die Informationen allgemein bekannt sind oder die Partei rechtlich zur Offenlegung verpflichtet ist. Die Parteien werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

Der Vertragspartner erlangt an ihm überlassenen bzw. zugänglich gemachten vertraulichen Informationen kein über den Rahmen der vertraglich eingeräumten Rechte hinausgehendes Nutzungsrecht. Der Vertragspartner stellt insbesondere sicher, dass ohne Einwilligung vonWatermark Office Solutions ein Angebot Dritten weder als Ganzes, noch in Teilen, in irgendeiner Form bekannt wird, auch nicht in bearbeiteter oder anonymisierter Fassung.

  1. DATENSCHUTZ
    Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen Gesetze zum Datenschutz, insbesondere die EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Sollte die Erfüllung der aus dem Vertrag resultierenden Pflichten von Watermark Office Solutions die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, nach Art. 4 Abs. 1 DSGVO, aus der Sphäre des Vertragspartners beinhalten, so findet die Verarbeitung auf der Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO statt. Die Ausgestaltung der Auftragsverarbeitung durch Watermark Office Solutions ist Gegenstand eines gesonderten Vertrags. In diesem Auftragsverarbeitungsvertrag sind alle gesetzlich verpflichtenden Regelungen und vertrags- spezifische Abreden festgehalten.
  2. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT
    Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, falls nicht gesetzlich zwingend anders vorgeschrieben, Mannheim.
  3. GELTENDES RECHT
    Es gilt deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).